Volkszählungsboykott

Der Volkszählungsboykott war im Jahr 1987 der Versuch, in der Bundesrepublik Deutschland eine vom Bund schon 1983 geplante, jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ausgesetzte und verschobene Volkszählung zu boykottieren.

Damals wurde von einem breiten Bündnis verschiedener sozialer und politischer Gruppen zu diesem Boykott als einem Akt des zivilen Ungehorsams aufgerufen. Auch die damalige Partei "Die Grünen", zu der Zeit seit etwa 4 Jahren im Bundestag vertreten, gehörte zu den Kritikern der Volkszählung, und beteiligte sich mit vielen ihrer Mitglieder an der Kampagne zu deren Boykott.

In den Vorjahren war immer wieder gegen die Volkszählung gerichtlich geklagt worden. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Ausführlichkeit der Fragen in den entsprechenden Volkszählungsbögen bei ihrer Beantwortung Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulasse und somit den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterlaufe, damit folglich gegen das Grundgesetz verstoße. Im Hintergrund stand die Befürchtung des "gläsernen Bürgers". Teilweise wurde die Volkszählung gar als Schritt in Richtung eines Überwachungsstaates gesehen.

Die Volkszählung musste in Folge entsprechender Urteile - auch des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Volkszählungsurteil) - modifiziert werden, etwa, indem die Fragebögen überarbeitet wurden, um die Anonymität der Befragten besser zu gewährleisten. Im Mai 1987 wurde die Volkszählung schließlich durchgeführt. Aber die zahlreichen Kritiker behielten ihre Skepsis und blieben beim Boykottaufruf.

Obwohl viele diesen Boykottaufruf trotz drohender Bußgeldverfahren befolgten und die Bögen nicht ausfüllten (manche füllten sie auch bewusst falsch aus), war der Rücklauf der in einem Ankreuz-Verfahren ausgefüllten Bögen, die an jeden Haushalt verteilt worden waren, groß genug, so dass die erhobenen Daten ausgewertet werden konnten. Von nennenswerten Verfälschungseffekten wurde nichts bekannt.

Die Volkszählung war in den Augen der Bundesbehörden neben anderen Gründen notwendig geworden, um die Infrastruktur einem verändertem sozialen Gefüge anzupassen und entsprechend neue Maßnahmen einzuleiten. Dies galt für Verkehrsplanung ebenso wie für die soziale Versorgung und anderes.

Allerdings wurde nach 1987 keine neue Volkszählung (mit ähnlich ausführlicher Befragung) mehr durchgeführt. Auch nicht nach der sogenannten "Wende" von 1990, nachdem die ehemalige DDR in der Bundesrepublik aufging, und damit etwa 20 Millionen weitere Bürger mit anderen infrastrukturellen Voraussetzungen zum Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinzu kamen.

See also: Volkszählungsboykott, 1983, 1987, Anonymität, Boykott, Bundesrepublik Deutschland, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bußgeld, Bündnis 90/Die Grünen