Vollbahn

Definition 1: Vollbahnen sind heute alle normalspurigen Eisenbahnen (in Abgrenzung zu Schmalspurbahnen und Straßenbahnen).

Definition 2: Vollbahnen sind Eisenbahnanlagen mit eigenem Gleiskörper, die nach EBO betrieben werden. Die erste elektrisch betriebene Vollbahn in Deutschland war 1895 der Abschnitt Meckenbeuren - Tettnang der Württembergischen Südbahn.
U-Bahnen sind häufig auch regelspurig und haben alle Merkmale des Eisenbahnbetriebs, sind aber rechtlich als Straßenbahnen definiert und werden nach BOStrab betrieben.

Normalspurige Eisenbahnen, die nicht als Vollbahnen betrieben werden, werden als Kleinbahnen bezeichnet.

See also: Vollbahn, 1895, BOStrab, Eisenbahn, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Kleinbahn, Meckenbeuren, Normalspur, Schmalspurbahn, Straßenbahn