Vollstreckungsanordnung

Die Vollstreckungsanordnung ist ein feststehender Begriff aus dem öffentlichen Zwangsversteigerungsrecht. Eine Behörde kann ihre (meist eigenen) Forderungen nur durchsetzen, wenn sie eine Vollstreckungsanordnung erteilt. Die gesetzliche Grundlage ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) (des Bundes) vom 27. April 1953 i.d. F. vom 17. Dezember 1997 und die entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder. Nach den Vorschriften des § 3 VwVG sind Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung:

Aufgrund der Vollstreckungsanordnung kann der Vollziehungsbeamte tätig werden.

Gegen die Vollstreckungsanordnung sind die gleichen Rechtsmittel wie gegen den Grundlagenbescheid möglich.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Vollstreckungsanordnung, Vollziehungsbeamte