Vollstreckungsorgan

Als Vollstreckungsorgan wird eine Person oder Institution bezeichnet, die mit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung betraut ist. Im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung kommen als Vollstreckungsorgan in Betracht:

Bei der Verwaltungsvollstreckung (Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen) wird in der Regel ein Vollziehungsbeamter tätig.

An die Stelle des Vollstreckungsgerichts (Amtsgericht) tritt dann die vollstreckende Verwaltungsbehörde.

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</div> Kategorie:Zwangsvollstreckungsrecht

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