Vollstreckungsorgan
Als Vollstreckungsorgan wird eine Person oder Institution bezeichnet, die mit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung betraut ist. Im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung kommen als Vollstreckungsorgan in Betracht:
- der Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung in körperliche bewegliche Sachen
- das Vollstreckungsgericht für die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken
- das Prozessgericht für die Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
- das Grundbuchamt für die Eintragung einer Zwangshypothek
Bei der Verwaltungsvollstreckung (Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen) wird in der Regel ein Vollziehungsbeamter tätig.
An die Stelle des Vollstreckungsgerichts (Amtsgericht) tritt dann die vollstreckende Verwaltungsbehörde.
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</div> Kategorie:Zwangsvollstreckungsrecht
