Plenum
Das Plenum (von lat. plenus = voll, Plural Plenen) ist die Vollversammlung, also die Sitzung möglichst aller MitgliederInnen einer Institution. Bekanntestes Beispiel dafür ist der Deutsche Bundestag.
Hier wird Parlamentsarbeit sichtbar, entstehen die Gesetze, stellt die Regierung ihre Vorhaben vor, entwickelt die Opposition ihre Gegenentwürfe, werden die das Volk bewegende Fragen debattiert und zu Lösungsansätzen gebracht. Im Plenum wird aus dem WählerInnenwillen Regierungsverantwortung: Denn die Volksversammlung aller Abgeordneten wählt die oder den BundeskanzlerIn. Dreimal wird ein Entwurf, eine Gesetzesvorlage im Plenum aufgerufen, bevor er vom Bundestag als Gesetz beschlossen wird. Anlässe für Debatten im Plenum sind auch Berichte der Regierung oder der parlamentarischen Beauftragten. Herausragende Anlässe bilden Regierungserklärungen.
In der Unabhängigen Studierendenschaft steht die Vollversammlung für ein beschlussfassendes Gremium.
In der Architektur wird auch der Raum, in dem ein Plenum tagt, oft als solches bezeichnet. Es handelt sich dann um einen großen Raum, der speziell für diesen Zweck entworfen und eingerichtet wurde.
Im Orgelbau bezieht sich der Begriff auf eine vollklingende Registerkombination. Die Prinzipalstimmen (der Prinzipalchor) bilden - ähnlich wie beim Tutti - die Grundlage, sie werden ergänzt durch strahlende Mixturen, evtl. Zungenregister und Flöten (den Weitchor).
