Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst ist die deutsche Bezeichnung für Beamte in Ausbildung (BiA).
Beispielsweise sei hier das Referendariat genannt, also die Bezeichnung für einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt, der auf ein in der Regel mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium folgt, selbst aber kein Teil des Studiums mehr ist. Das Referendariat endet wiederum mit einer Staatsprüfung (2. Staatsexamen) und berechtigt den Absolventen zum Tragen des heute allerdings kaum noch verwendeten Titels Assessor.
Einen Vorbereitungsdienst gibt es insbesondere in der Ausbildung der Juristen (Rechtsreferendariat) und der Lehrerausbildung nach dem Lehramtsstudium. Auch die besonderen Ausbildungsabschnitte im höheren Dienst etwa der Sicherheitsbehörden oder des Auswärtigen Amtes sind Vorbereitungsdienste.
Verschiede Vorbereitungsdienste
Rechtsreferendariat
Im Bereich der Justiz tragen die Auszubildenden in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Rechtsreferendar". Den Referendaren dürfen gemäß §§ 10, 142 Abs. 3 GVG bestimmte Aufgaben zur Erledigung unter Aufsicht eines Richters oder Staatsanwaltes übertragen werden (beispielsweise die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung in der Hauptverhandlung in Strafsachen).
Am Ende des Referendariats steht das Zweite Juristische Staatsexamen, welches zumVolljuristen führt. Dies ist Voraussetzung für die meisten juristischen Berufe, wie Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Beamter im höheren Dienst.
Lehramt
Der Vorbereitungsdienst umfasst für die angehenden Lehrer(innen) in der Regel 24 Monate Ausbildung in einem Studienseminar und parallel dazu Ausbildungsunterricht an einer Schule. Dieser Ausbildungsunterricht kann als bedarfsdeckender Unterricht durchaus eigenständiger Unterricht des Lehramtsanwärters/der Lehramtsanwärterin ohne Begleitung einer weiteren Lehrperson sein. In der Regel haben die Lehramtsanwärter während ihres Vorbereitungsdienstes den Status eines Beamten/einer Beamtin auf Widerruf. Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer(innen), die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter(innen)) oder allgemein pädagogische und schulorgansiatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter(innen)).
Lehramtsanwärter der Grund- und Hauptschulen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (z.B. Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter, während des Vorbereitungsdienstes, erhält der Junglehrer eine Rückmeldung über seine Leistung. Die abschließende Bewertung im zweiten Staatsexamen setzt sich aus den Noten der zwei Lehrproben, einer Hausarbeit, einer schulpädagogischen Klausur, mehreren mündlichen Prüfungen sowie einer Seminarnote zusammen.
