Vorläufige Reichsmarine
Vorläufige Reichsmarine ist die Bezeichnung für die deutschen Seestreitkräfte in der Zeit von 1919 bis 1921. Nach Beendigung des Ersten Weltkrieges wurde die Kaiserliche Marine (1871-1918) aufgelöst, jedoch behielt die neugegründete Weimarer Republik eine eigene Marine bei. Das geschah auf Grundlage des Versailler Vertrages.
Auf Grund des Gesetzes über die Bildung einer Vorläufigen Reichswehr, das die Nationalversammlung am 16. April 1919 billigte, hieß die deutsche Marine Vorläufige Reichsmarine. Ihre Aufgaben waren Küstensicherung, Fischereischutz, Minenräumen Seepolizei und Unterstützung der Handelsschifffahrt. Nach Unterzeichnung des Versailler Vertrages ging die Führung der Marine von dem bis dahin bestehenden Reichsmarineamt an die neue Admiralität über. Die Flagge war die der Kaiserlichen Marine.
Wesentliches Ereignis während der kurzen Geschichte der Vorläufigen Reichsmarine war die Selbstversenkung großer Teile der Hochseeflotte am 21. Juni 1919 in Scapa Flow. Die Schiffe hätten den Alliierten ausgeliefert werden sollen. Als Entschädigung für diese Verluste verlangten die Alliierten die Auslieferung weiterer deutscher Kriegsschiffe, Hafengerätschaften und der meisten deutschen Handelsschiffe.
In der Heimat wurde die Marine in starkem Maße in die Wirren der Revolutionszeit hineingezogen. Linke, häufig kommunistische Mannschaften und konservativ-monarchistische Offiziersgruppen rotteten sich gleichermaßen als Freischaren zusammen. Die Volksmarinedivision besetzte zeitweilig das Berliner Schloss und schützte den Gründungsparteitag der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Auf der rechten Seite waren es die Marinebrigaden Ehrhardt und von Loewenfeld, die sich als Teile der Vorläufigen Reichsmarine an den diversen Straßenkämpfen beteiligten. Beide Seiten gingen mit äußerster Brutalität vor. Im März 1920 unterstützte die Marinebrigade Ehrhardt den sogenannten Kapp-Lüttwitz-Putsch und besetzte Berlin. Der Chef der Admiralität, Vizeadmiral von Trotha erklärte, die Marine stehe der neuen Regierung zur Verfügung. Damit hatte er die Vorläufige Reichsmarine außerhalb der Verfassung gestellt. In den kommenden Jahren sah sie sich von rechts dem Vorwurf des Matrosenaufstands und der Novemberrevolution ausgesetzt, von bürgerlicher und linker Seite dem des Verfassungsbruchs.
1921 erfolgte die Umbenennung in Reichsmarine, die am 1. Januar 1922 in Kraft trat.
Siehe auch: Deutsche Marine (Geschichte)
Reichsmarine, vorlaeufige Reichsmarine, vorlaeufige
