Vorstrafe

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Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde. Also keine Ordnungswidrigkeit, keine Einstellung eines Verfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht. Wer zu jedweder Strafe verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.

Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter "vorbestraft" stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, da alles andere nicht im Führungszeugnis erscheint. Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister eingetragen, das der Strafrichter einsehen kann. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.

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