Vorzugsmilch

Als Vorzugsmilch wird eine aus Rohmilch durch verpacken und filtrieren hergestellte Milch bezeichnet. Sie darf vom Erzeuger und Weiterverarbeiter lediglich gefiltert werden und muss nach der Abfüllung gekühlt werden. Sie darf nicht erhitzt (z.B. Ultrahocherhitzung, Pasteurisierung) werden. Die Inhaltsstoffe, wie Vitamine und natürlicher Fettgehalt sind so weitestgehend vorhanden.

Sie muss unter besonderen hygienischen Bedingungen produziert und vertrieben werden. Die Verordnung über Hygiene- und Qualitätsanforderungen an Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis stellt strenge Anforderungen an die Produktionsbetriebe. Die Milch, die Tiere und die Personen, die bei der Produktion mitwirken werden monatlich kontrolliert.

Auf der Packung muss der Hinweis angebracht werden: Rohmilch - verbrauchen bis . . . aufbewahren bei höchstens + 8 °C und das späteste Verbrauchsdatum darf eine Frist von 96 Stunden nach der Gewinnung nicht überschreiten. Vorzugsmilch wird daher auch als Milch mit zugesicherten Eigenschaften bezeichnet und darf nur in speziell hierfür zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben produziert werden.

Kleinkinder, Säuglinge, Schwangere und Mütter in der Stillzeit sollten die Milch nur gekocht zu sich nehmen, dann gehen allerdings auch Vitamine verloren.

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