Wachdienst
Der Wachdienst bezeichnet in Deutschland eine Sonderform des militärischen Dienstes, da den Wachsoldaten für die Dauer von zumeist 24 Stunden zusätzliche Rechte und Pflichten zugeteilt werden.
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr, Sicherheitsdienst, Objektschutz
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