Wahlpflicht
Die allgemeine Wahlpflicht verpflichtet die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe bei einer Wahl, beispielsweise zu einem Parlament oder zu einem Gremium an einer Universität. Eine Nichtbefolgen dieser gesetzlichen Vorschrift kann zu hohen Strafen führen.
Im Allgemeinen werden bei solchen Gelegenheiten Wählerlisten geführt, die eine Kontrolle der Stimmabgabe ermöglichen. Die Wahlpflicht soll verhindern, dass eine zu geringe Mehrheit aus der Bevölkerung zu viel Einfluss auf das Gesamtergebnis von Wahlen erhält. Bei einer Wahlbeteiligung von 70 Prozent besteht die Hälfte der Stimmen (also die theoretische absolute Mehrheit aus der Wahl) aus nur 35 Prozent aller Wahlberechtigten.
In Deutschland besteht keine Wahlpflicht, sie besteht aber zu Parlamentswahlen unter anderem in folgenden Staaten:
| Land | Strafe für Nichtwählen |
| Ägypten | Geldstrafe, Gefängnis möglich |
| Argentinien | Geldstrafe von $500 |
| Australien | $250 beim ersten Mal, bei wiederholten Fernbleiben von der Wahl bis zu Gefängnisstrafen |
| Belgien | Geldstrafen von 50 Euro, Nichtwähler werden aber von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt |
| Bolivien | Geldstrafe von 150 Bolivianos (etwa ein halber Monatslohn eines Arbeiters), auch sofortigen Einzug der Personalausweise bis zur Sperrung der Bankkonten sind möglich |
| Brasilien | geringe Geldstrafe, jedoch muß zur Bezahlung lange angestanden werden |
| Bulgarien | |
| Chile | Geldstrafe, Gefängnis möglich |
| Costa Rica | keine |
| Dominikanische Republik | keine |
| Ecuador | Geldstrafe |
| El Salvador | |
| Fidschi | Geldstrafe, Gefängnis möglich |
| Griechenland | Geldstrafe |
| Honduras | keine |
| Guatemala | keine |
| Republik Kongo | |
| Kuba | |
| Libanon | |
| Libyen | (für Männer) |
| Liechtenstein | Geldstrafe |
| Luxemburg | Geld- und Freiheitsstrafe vorgesehen, wird aber nicht angewandt |
| Madagaskar | |
| Mexiko | Nichtwähler werden kaum verfolgt, keine hohe Strafen |
| Nauru | Geldstrafe |
| Neuseeland | (Eintragung in die Wählerlisten ist verpflichtend, die Wahl selber nicht) |
| Österreich | Geldstrafe bis zu 72 Euro, Nichtwähler wurden als erste Amtshandlung vom Bundespräsidenten begnadigt |
| Panama | |
| Paraguay | Geldstrafe |
| Peru | Geldstrafe |
| Philippinen | |
| Schweiz,
Kanton Schaffhausen | Geldbuße von drei Franken |
| Singapur | Nichtwähler werden aus den Wählerlisten entfernt, bis sie einen Grund angeben, warum sie wieder wählen wollen |
| Thailand | keine |
| Türkei | Geldstrafe von ca. 13 Euro |
| Uruguay | Geldstrafe |
| Venezuela | |
| Zypern | keine Strafen |
In Österreich gab es zwischen 1929 und 1982 eine Wahlpflicht bei der Bundespräsidentenwahl (vgl. Art. 60/1 B-VG). Seither besteht sie nur in denjenigen Bundesländern, die dies durch Landesgesetze eingeführt haben. Eingeführt wurde eine entsprechende Wahlpflicht in Kärnten, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg. In Kärnten und der Steiermark wurden diese Gesetze 1993 aufgehoben und der Vorarlberger Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 2004 die Wahlpflicht bei Bundespräsidentenwahlen und bei Landtagswahlen aufgehoben. Der Tiroler Landtag folgte im Juni 2004 der vorarlbergerischen Entscheidung.
