Wahlkabine

Die Wahlkabine oder Wahlzelle ist ein für Dritte nicht einsehbarer Raum oder Verschlag, der eine geheime Wahl ermöglichen soll. Daher darf sie jeweils nur von einer Person betreten werden, worüber die Kommission des Wahlsprengels zu wachen hat.

Die Wähler können auf einem Pult den Stimmzettel entfalten und unbeobachtet ankreuzen, bevor sie ihn in das Kuvert und dann in die Wahlurne stecken.

Oft haben die Wahllokale, wenn sie für mehrere hundert Wahlberechtigte zuständig sind, mehr als eine Wahlzelle. In ihnen kann auch der Wahlvorschlag mit dem/den Kandidaten bzw. den Parteilisten ausgehängt sein. Sonstige Mitteilungen, insbesondere zur Wahlwerbung, sind nicht zugelassen.

Wenn ein Wähler behindert ist, kann eine Begleitperson seiner Wahl behilflich sein, wozu die näheren Details in der Wahlordnung geregelt sind.

Siehe auch:

See also: Wahlkabine, Bundestagswahl, Kandidat, Kuvert, Landtagswahl, Parlamentspartei, Parteienspektrum, Pult, Stimmzettel, Wahl