Fahrtrichtungsanzeiger
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass man die Fahrtrichtung ändern möchte. In der Regel ist dieser als Blinklicht implementiert. Er wird umgangssprachlich auch als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.
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Benutzungsvorschriften
Beim Anfahren, Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel ist der Blinker rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) zu betätigen. Am Kreisverkehr darf nach der StVO in Deutschland nur beim Ausfahren geblinkt werden.
Ausrüstungsvorschriften
Bei ein- und mehrspurigen Fahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Es müssen noch zusätzliche Blinkleuchten an den Außenseiten angebracht sein, sofern die Fahrzeuglänge mehr als 4 m und die Fahrzeugbreite mehr als 1,6 m beträgt. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen sind sie wegen der Ausfallsicherheit oder besseren Sichtbarkeit doppelt ausgeführt. Bei einigen Limousinen sind die zusätzlichen Blinkleuchten in die Außenspiegel integriert.
In Europa ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 der StVZO auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (= 90 Impulse ± 30 Impulse pro Minute). Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z.B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden (bei Motorrädern meist akustisch).
Beim Ziehen von Anhängern muss eine zusätzliche Kontrollleuchte auch für die Blinker des Anhängers aufleuchten.
Technik
Ein Blinker wird typischerweise durch einen astabilen Multivibrator realisiert, dem ein Leistungs-Relais nachgeschaltet ist. In einigen Varianten wird der Lade- oder Entladestrom durch die elektrische Last, die Glühlampen geleitet. Fällt eine der Glühlampen aus, so wird der Strom beeinflusst und somit auch die davon abgeleiteten Ladezeiten - das Blinken wird in seinem Tastverhältnis deutlich erkennbar unsymmetrisch, die Blinkfrequenz verdoppelt sich.
In historischen KFZ enthielt das Blinkrelais einen Bimetallstreifen. Bei betätigten Blinkerhebel und kaltem Bimetall ist ein durch den Bimetallstreifen betätigter Schalter geschlossen. An dem Kontakt sind die Blinklampen als auch eine um das Bimetall gewickelte Heizspule angeschlossen. Folge ist, das der Kontakt nach einigen Sekunden durch das sich biegenden Bimetall geöffnet wird und somit die Blinkerlampen als auch die Heizwicklung stromlos werden. Der Schaltmechanismus unterbricht hier den Strom bis zur Abkühlung des Bimetallstreifes. Nach Abkühlung des Bimetalls wiederholt sich der Vorgang periodisch. Kennzeichnend für diese Art von Blinkrelais war, dass das erste Blinkintervall länger dauert als die nachfolgenden.
Warnblinklicht
Zusätzlich zur normalen Anzeige der Fahrtrichtungsänderung wird der Blinker auch als Warneinrichtung verwendet und wird als Warnblinker bezeichnet. In diesem Fall blinken alle Blinker gleichzeitig. Sie dienen bei Stillstand des Fahrzeuges zur Absicherung bei Verkehrsunfällen. Beim Fahren werden die Warnblinker in Deutschland beim abrupten Abbremsen von Kolonnen verwendet. In Österreich ist dies zwar verboten, wird aber auch immer häufiger zu diesem Zweck verwendet. Auch beim Abschleppen eines Fahrzeuges sieht man es in Österreich öfter, obwohl es verboten ist.
Regelung in Österreich
Bei Schulbussen gibt es in Österreich eine Regelung zur Verwendung der Blinkanlage zum Schutz der ein- und aussteigenden Kinder. In diesem Fall blinken die rechten und linken Blinkleuchten abwechselnd. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen in Österreich am stehenden Schulbus nicht vorbeifahren, sondern müssen anhalten.
Regelung in Deutschland
Die Benutzung der Warnblinkanlage ist vorgeschrieben bei:
- einer Panne,
- beim Abschleppen,
- bei Gefahr (z.B.: letztes Fahrzeug in der Kolonne, Unfall) und
- bei Schul- und Linienbussen. An besonders gefährlichen Stellen für Linienbusse und generell bei Schulbussen muss der Warnblinker eingeschaltet werden, sofern Fahrgäste/Kinder ein- oder aussteigen. Ein fahrender Bus mit Warnblinker darf nicht überholt werden, am stehenden Bus darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - dies gilt auch für den Gegenverkehr.
Historisches
Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern so genannte Winker, die zuerst seitlich manuell, später mit einem Elektromagnet ausgefahren wurden. Später wurden sie dann zusätzlich beleuchtet. Der Blinker im heutigen Sinn wurde erst in den 1950er Jahren eingeführt.
Ausfall des Fahrtrichtungsanzeigers
Ist der Blinker ausgefallen (Unfall o.ä.) und der Fahrer hat dies bemerkt, so hat er dennoch die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Er tut dies mit ausgestrecktem Arm aus dem Seitenfenster. Bei Ausfall des rechten Blinkers ist, so der Fahrer alleine im Gefährt sitzt, der Arm aus dem linken Seitenfenster so abzuwinkeln, dass die Hand über dem Fahrzeugdach nach rechts zeigt.
Sonstiges
Bei manchen Fahrzeugen wird der Warnblinker bei abnormal starkem Abbremsen automatisch eingeschaltet. Bei Fahrzeugen, die eine Fernsteuerung für die Türschlösser haben, wird auch der Blinker als Kontrolle, ob das Fahrzeug richtig versperrt ist, verwendet.
Siehe auch: Spiegelei-Effekt, Themenliste Fahrzeugtechnik
