Warnweste
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Die Warnweste ist ein tagesleuchtroter, gelber oder oranger Überwurf mit retroreflektierenden Streifen, der zur besseren Sichtbarkeit von Personen getragen wird und zählt zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen.
Diese werden zum Beispiel von Arbeitern im Straßendienst oder von LKW-Lenkern getragen. Besonders auf der Autobahn bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, schon von weitem gesehen zu werden.
Länder, in denen Warnwesten im Straßenverkehr vorgeschrieben sind
- Deutschland: vorgeschrieben für gewerblich genutzte Fahrzeuge, auch PKW
- Finnland
- Italien: Seit dem 1. April 2004 müssen in jedem Fahrzeug auf italienischen Straßen Warnwesten mitgeführt werden. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, dann muss auch jede Person, die aus dem Fahrzeug aussteigt, die Warnweste verwenden.
- Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen seit 1. Mai 2005 eine Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen das Fahrzeug wegen eines Gebrechens abstellen.
- Portugal: ab 25. Juni 2005
- Spanien: In Spanien gilt diese Pflicht seit 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen.
- Tschechien: für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Für alle Länder gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes besteht. Im Detail bestehen bei den Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern muss nur eine Weste mitgeführt werden; in anderen muss für jeden vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein. Eine weitere Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung besteht, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder eines Unfalles.
Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr
Sonstige Verwendung
Manchmal haben die Warnwesten auch noch zusätzliche Aufschriften, wie zum Beispiel bei der Feuerwehr. In Österreich trägt der Einsatzleiter zur besseren Kenntlichmachung seiner Funktion eine Warnweste. In Deutschland wird durch die Farbe der Westen nicht nur der Einsatzleiter (gelb) sondern auch andere Führungskräfte (z.B. Zugführer (rot) oder Fachberater (grün)) der Feuerwehr gekennzeichnet. Auch andere Einsatzleiter beispielsweise beim Roten Kreuz oder bei Eisenbahnunfällen werden so gekennzeichnet. Die Farben sind jedoch nicht genormt und können daher regional bzw. je nach Organisation abweichen.
Außerdem gibt es auch für Hunde Warnwesten für den jagdlichen Einsatz bei Drück- oder Treibjagden. Dies dient der besseren Unterscheidung zwischen Wild und Hund.
Weblinks
- Info ADAC: Warnwesten Pflicht in Deutschland
- Info ADAC: Warnwesten Pflicht in anderen Ländern
- Kommerzielle Seite, u. a. mit Infos über Warnwestenpflicht
