Wasserhaushalt
Unter dem Wasserhaushalt versteht man die Bilanzierung der Wasserhaushaltsgrößen des Wasserkreislaufes. Man kann dabei zwischen einem globalen und einem regionalen Wasserhaushalt unterscheiden, wobei man sich in der Praxis meist mit dem Wasserhaushalt eines geschlossenen Wassereinzugsgebietes beschäftigt. Grundlage der Bilanzierung eines Wasserhaushaltes ist die Wasserhaushaltsgleichung.
Betrachtungsräume für die Wasserhaushaltsbilanzierung können zum Beispiel sein:
- ein Ozean oder Meeresteil (z. B. das Mittelmeer)
- eine Landschaft, in der das Oberflächen- oder das Grundwasser betrachtet wird
- ein Organismus (Pflanze, Tier, Mensch)
- eine Versorgungseinheit (Gemeinde, Versorgungsgebiet eines Wasserverbandes)
Untersucht werden die Wasserzufuhr und die Wasserabgabe des Systems, sowie die Verwendung bzw. Speicherung des Wassers innerhalb des Systems.
Um einen langfristig konstanten Wasserhaushalt zu erhalten, ist eine ausgeglichene Wasserbilanz notwendig, das heißt, die Summe aus Wasserzufuhr und Wasserabgabe muss Null sein.
Änderungen in einem funktionierenden Wasserhaushalt deuten auf eine Erkrankung oder eine negative Entwicklung im Systems hin, die unter Umständen weitreichende Auswirkungen haben können. Daher sollten solche Änderungen immer Korrekturmaßnahmen nach sich ziehen, wobei diese je nach untersuchtem System unterschiedlich sein können. Beispiele hierfür sind eine ärztliche Behandlung der Bevölkerung, eine Änderung des Verbraucherverhaltens oder eine Verringerung der Wasserentnahme.
Wasserhaushalt in Deutschland
Der Wasserhaushalt steht in Deutschland unter strenger staatlicher Kontrolle. Jede Benutzung und jeder Verbrauch von Wasser sind ohne gesetzliche oder behördliche Erlaubnis auch dem Eigentümer verboten. Die Gewässer, also Grundwasser, oberirdische Gewässer und Küstengewässer, sind zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie größtmöglich geschont werden. Hierzu sind einheitliche Regeln zur Messung wichtiger Wasserhaushaltsgrößen erstellt worden, zum Beispiel zur Abflusshöhe. Die gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen bilden das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Wassergesetze der Bundesländer.
