Wehrpflichtersatzabgabe

Wer als wehrpflichtige Person in der Schweiz keinen Militär- oder Zivildienst leistet, entrichtet die Wehrpflichtersatzabgabe.

Entscheidend ist, ob bis Jahresende dem Alter entsprechende Dienste geleistet wurden. Eine WK-Verschiebung innerhalb des Kalenderjahres hat deshalb keine Ersatzpflicht zur Folge. Ebenso ist nicht Ersatzpflichtig, wer seine Dienstzeit bereits zuvor erfüllt, also bspw. die RS vorgezogen hat.

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