Weißensee in Thüringen

Weißensee ist eine Stadt im Landkreis Sömmerda im deutschen Bundesland Thüringen.

Geschichte

Von wirtschaflicher Bedeutung für die Stadt war zum einen der nahegelegene See, zum anderen die fruchtbaren Ländereien.

thumb|Weißensee - Rathaus thumb|Runneburg zu Weißensee von Westen thumb|Runneburg zu Weißensee - Palas, Wohnturm und Marstall von Süden thumb|Ehemaliges preußisches Landratsamt Weißensee auf der Runneburg

Im 6. Jahrhundert wurde im heutigen Weißensee eine Wallanlage als Grenzbefestigung erbaut. Um 1100 errichtete man erste Steinbauten auf der alten Wallburganlage. Ab 1168 ließ die Ländgräfin Jutta Claricia v. Thüringen, eine Halbschwester von Kaiser Friedrich Barbarossa, die Runneburg von Weißensee zu einer Residenz der Landgrafen von Thüringen ausbauen. Erstmalig wurde der Ort und die Burg als „Wyssense“ 1174 in einer Urkunde von Landgraf Ludwig III., dem Frommen v. Thüringen erwähnt. In den Blickpunkt deutscher Geschichte geriet Weißensee 1180, als Heinrich der Löwe in der Schlacht bei Weißensee den thüringischen Landgrafen Ludwig III. und seine Ritter besiegte. Nach dem hessisch-thüringischen Erbfolgekrieg fielen die thüringischen Landesteile und somit auch Weißensee an Markgraf Heinrich III. v. Meißen. Die Wettiner Markgrafen weilten häufig und regelmäßig auf der Burg und in der Stadt. 1382 kam Weißensee wieder in den Besitz der Thüringer. Im Mai 1440 starb der letzte Landgraf von Thüringen, Friedrich IV., der Friedfertige auf der Runneburg zu Weißensee, die danach in den Besitz der Herzöge von Sachsen kam. Während des Bauernkrieges wurde 1525 den aufständischen Bauern der Einlaß in die Stadt und die Burg verweigert. Von 1656 bis 1746 gehörten Weißensee und die Runneburg zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels. Nach dem Wiener Kongreß kamen Stadt und Burg 1815 an das Königreich Preußen. Die Stadt wurde Verwaltungssitz für den preußischen Landkreis Weißensee.

1434 wurde in der damaligen Landgrafenstadt eine Statuta thaberna (Wirtshausgesetz) genannten Verordnung verfasst. Deren zwölfter Artikel legte unter anderem fest, dass zum Brauen lediglich Hopfen, Malz und Wasser zu verwenden sind. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden 2 Mark Strafe und ein vierwöchiges Verbot, die Stadt zu betreten, angedroht. Aufgrund seiner Ähnlichkeit zum späteren bayerischen Reinheitsgebot wird dieses Schriftstück auch als Weißenseer Reinheitsgebot bezeichnet. Es wurde 1998 bei den Vorbereitungen für den 800. Jahrestag des Weißenseer Marktrechts im historischen Teil des Stadtarchivs gefunden, das sich in der mittelalterlichen Runneburg befindet, nachdem es über Jahrzehnte am Standort Wernigerode des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt deponiert worden war.

Weblinks


See also: Weißensee in Thüringen, 1100, 1168, 1174, 1180, 1382, 1434, 1440