Welthandelsorganisation
Die Welthandelsorganisation, kurz WTO (für englisch: World Trade Organization), ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt.
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Gründung und Ziele
Gegründet wurde die WTO am 15. April 1994 in Marrakesch, Marokko (in Kraft getreten am 1. Januar 1995); sie ist die Dachorganisation der Verträge GATT, GATS und TRIPS. Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen. Ein deklariertes Ziel der WTO ist die Liberalisierung des internationalen Handels. Den Kern dieser Anstrengungen bilden die WTO-Verträge, die durch die wichtigsten Handelsnationen ausgearbeitet und unterzeichnet wurden. Die gegenwärtigen Verträge sind das Resultat der so genannten Uruguay-Runde, in der der GATT-Vertrag überarbeitet wurde. Wirtschaftspolitisch geht eine liberale Außenhandelspolitik bei den WTO-Mitgliedsländern zumeist einher mit einer Politik der Deregulierung und Privatisierung.
Mitglieder
Die WTO hat 148 Mitglieder (Stand: 14. Oktober 2004), unter anderem die EU und alle EU-Mitgliedsstaaten. Die WTO-Mitglieder erwirtschaften mehr als 90 Prozent des Welthandelsvolumens.
Struktur der WTO
- Ministerkonferenz
- Allgemeiner Rat
- Rat für Warenhandel (GATT-Rat)
- Rat für Handel mit Dienstleistungen (GATS-Rat)
- Rat für handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums (TRIPS-Rat)
- Sekretariat (an der Spitze: Generaldirektor)
Generaldirektoren der WTO
- Mike Moore (1999-2002)
- Supachai Panitchpakdi (2002-2005)
- Pascal Lamy als Nachfolger ernannt (ab September 2005)
Ministerkonferenzen
Das höchste Organ der WTO ist die Ministerkonferenz der Wirtschafts- und Handelsminister, die mindestens alle zwei Jahre tagt. Jedes Mitgliedsland hält eine Stimme. Obwohl mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, wird grundsätzlich per Konsens entschieden. Abgestimmt wird jedoch etwa über Auslegungen oder Abänderungen von Übereinkommen oder Befreiungen einzelner Mitglieder von Verpflichtungen (Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit der Mitglieder, je nach Gegenstand).
Bei der dritten Ministerkonferenz in Seattle 1999 scheiterten die Verhandlungen, auch kam es zu massiven Protesten und Demonstrationen von Globalisierungskritikern. Seit der Ministerkonferenz der WTO in Doha/Katar (2001) läuft derzeit eine neue Welthandelsrunde (die so genannte „Doha Development Agenda“), die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden sollte. Zuletzt scheiterte im September 2003 in Cancún/Mexiko die 5. WTO-Ministerkonferenz am Widerstand zahlreicher Entwicklungsländer (G21) gegen die Agenda des 'Nordens' (der EU und der USA). Vor Ort stark vertreten waren auch globalisierungskritische Gruppen und Nichtregierungsorganisationen (NGO). Im Februar 2004 wurden die Verhandlungen auf Beamtenebene wieder aufgenommen und führten zu einer ersten Einigung am 31. Juli 2004, ein Agrar-Rahmenabkommen wurde geschlossen, das jedoch noch zu spezifizieren ist, weshalb bisher nicht klar ist, ob es als Erfolg für Entwicklungsländer, Industrieländer oder die WTO angesehen werden kann. Die nächste Ministerkonferenz findet vom 13. bis 18. Dezember 2005 in Hongkong/China statt.
Prinzipien
Alle WTO-Mitglieder haben sich zur Einhaltung einiger Grundregeln bei der Ausgestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen verpflichtet:
- Meistbegünstigung: Handelsvorteile, die ein WTO-Mitgliedsland einem anderen Land gewährt, muss es allen anderen WTO-Mitgliedsländern auch gewähren.
- Inländerbehandlung (Nichtdiskriminierung): Ausländische Waren sowie deren Anbieter dürfen nicht schlechter behandelt werden als inländische; für Dienstleistungen gilt dies nur, sofern die Staaten den Markt für einen Dienstleistungssektor geöffnet haben.
- Transparenz: Regelungen und Beschränkungen des Außenhandels müssen veröffentlicht werden.
Mit Gründung der WTO und ihrer Vorgängerorganisation geriet das Prinzip der Reziprozität immer mehr in den Hintergrund, nach dem Vorteile auf Gegenseitigkeit gewährt werden.
Rechtliche Aspekte
Bei Handelsstreitigkeiten kann ein Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Streitbeilegungsgremiums (Dispute Settlement Body, DSB) innerhalb der WTO angestrengt werden. Die WTO ist ein Instrument, um den weltweiten Handel mit Waren und Dienstleistungen auch in bisher geschützten Bereichen voranzutreiben. Mit dem Streitbeilegungsverfahren verfügt die WTO als einzige internationale Institution über einen effizienten, internen Durchsetzungsmechanismus.
Die WTO-Prinzipien könnten durch GATS auch auf die hoheitliche Verwaltung eines Staates Einfluss nehmen: Staatliche Maßnahmen der Daseinsvorsorge können nun nicht mehr nur als reine Verwaltungsangelegenheit betrachtet werden, sondern Regulation in diesem Bereich können den Dienstleistungskonzernen als mögliches Handelshemmnis erscheinen und somit sind nationale Gesetze vor dem WTO-Schiedsgericht klagbar.
Die WTO-Abkommen berühren nationales und europäisches Recht. Zwar ist das Welthandelsrecht der WTO nach ständiger Rechtsprechung des EuGH in der EG grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, dennoch hat sich die Europäische Union durch den Beitritt zur WTO verpflichtet, die "Abkommen und die dazugehörigen Rechtsinstrumente (Streitbeilegungsverfahren) anzuerkennen". (Quelle: [1] Kapitel Exkurs: EU-Gesetzgebung und Rechtswirkung (Gemeinschaftsrecht) )
Kritik
Es wird kritisiert, dass die WTO nur ihre eigenen Regeln kenne und Menschenrechte, Arbeitsnormen, Sozialstandards usw. unbeachtet blieben. Weiter wird bemängelt, dass eine Regulierung von einmal liberalisierten Bereichen nicht vorgesehen ist, und dass die WTO trotz ihrer Bedeutung weder von einem Parlament kontrolliert wird noch einer UNO-Organisation unterstellt ist und somit keine demokratische Legitimation besitze. Dem ist entgegen zu halten, dass zur WTO, soweit es sich um demokratische Staaten handelt, durchaus demokratisch legitimierte Minister entsandt werden. Die UNO besitzt keineswegs mehr demokratische Legitimation. Somit darf die WTO wohl als einzige konforme Organisation mit internationalem Engagement gelten, stellt die WTO doch immerhin ein wichtiges aktives Glied in der Kette der Demokratie dar.
Literatur
- Meinhard Hilf, Stefan Oeter (Hrsg.): WTO-Recht - Rechtsordnung des Welthandels. Nomos, Baden-Baden 2005 ISBN 3832910859, Buchbesprechung
Siehe auch
- Weltwirtschaftsforum
- Globalisierungskritik
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Neoliberalismus
- Economic Partnership Agreement
Weblinks
- http://www.wto.org (Offizielle Seiten)
- http://www.tradewatch.org - Global Trade Watch
- http://www.attac.de/cancun
- http://www.weed-online.org/themen/wto/index.html
