Werbung

Werbung wird zumeist (und hier) als Wirtschaftswerbung verstanden und ist dann die Bekanntmachung von Gütern oder Dienstleistungen mit dem Ziel, sie abzusetzen. Davon zu unterscheiden sind die politische Werbung (Agitation, Propaganda, Öffentlichkeitsarbeit) und die religiöse Werbung (Missionierung). Ferner ist Werbung abzugrenzen von Public Awareness, die im öffentlich-rechtlichen Umfeld eingesetzt wird, um Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen.

Der Begriff ist jedoch älter als diese Formen; auch heute noch gibt es die Brautwerbung (vergleiche Verlobung) und die Anwerbung von Söldnern.

Inhaltsverzeichnis

Wissenschaftliche Behandlung

Hier ist auf die Betriebswirtschaftslehre und in diesem Zusammenhang besonders auf die Schwierigkeiten der Werbekostenrechnung und Werbeerfolgskontrolle hinzuweisen; auf die Psychologie (siehe unten zur "Aufmerksamkeit"); aber auch auf die Soziologie (Werbung kann als soziale Sanktion oder als besondere Form der Kommunikation aufgefasst werden); auf die Politologie (vor allem zur Propaganda und Agitation); auf die Kommunikationswissenschaft (vor allem zur Persuasion); gelegentlich auch auf die Literaturwissenschaften.

Werbung in der Betriebswirtschaft

Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet "Werbung" i. e. S. von der "werbenden Wirkung" etwa der Produktgestaltung und der Absatzstrategien allgemein (Erich Gutenberg). Dies ist generell im Auge zu behalten.

Erste kommerzielle Anzeigen wurden schon in den Ruinen von Pompeji gefunden, aber die erste Werbeagentur modernen Zuschnitts wurde 1841 von Volney Palmer in Philadelphia gegründet. Jüngst hingegen haben einige Firmen vorgeschlagen, Anzeigen oder Firmenlogos auf Raketen oder der internationalen Raumstation ISS anzubringen. Radiowerbung wurde hingegen erstmals 1927 als gesprochener Text ausgestrahlt und 1950 wurden Experimente zur unter- und oberschwelligen Wahrnehmung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Musik in Werbung zur Kaufbeeinflussung benutzt werden kann. Noch im gleichen Jahr wurde erstmals Werbung mit Musik ausgestrahlt.

Kommerzielle, gängige Werbeträger sind: ursprünglich einmal die Marktschreier, heute Radio und Fernsehen, Anschlagtafeln, Litfaßsäulen, Flugzettel, Web-Banner-Plätze, Zeitschriften, Zeitungen, Werbebriefe (Mailings), Trikotwerbung und Omnibusflächen, wobei der extrem nervige Spam nicht zu vergessen ist. Below the line, also exotische Werbeträger sind: skywriting, der Öffnungsbereich des Audio- und Videostreams und die Rückseiten von Eintrittskarten. Auf Werbeträgern können nun je nach Medium verschiedene, kreativ gestaltete Werbemittel eingesetzt werden, wie Anzeigen, Beihefter, Cover Gate Folder usw.

Jeder Platz eines "gekennzeichneten" zahlenden Sponsors, der seine Botschaft über ein Medium veröffentlicht, ist Werbung. Gezielt über den Werbecharakter täuscht die Schleichwerbung.

Werbeträger

Der Werbeträger ist das Medium, dass die eigentliche Werbung zum Konsumenten trägt. Die Pionierleistung war hier die vom Berliner Verleger Ernst Litfaß erfundene Litfaßsäule. Im Medium Fernsehen als der Werbeträger wird die Werbebotschaft in ein redaktionelles Umfeld eingebettet.

Werbemittel

Im Unterschied zum Werbeträger ist das Werbemittel die eigentliche Werbung. Man kann Werbung danach unterscheiden, ob sie einen Werbeträger benötigen (z.B. Fernsehwerbung, Radiowerbung, Printwerbung), oder ob sie praktisch selbst ihr eigener Werbeträger sind (z.B. Plakatwerbung, Direktwerbung).
Heutzutage (2005) gibt es sehr viele Arten, Werbung zu machen. Waren früher Rundfunksongs der absolute Renner, so gewinnt heute die Werbung per Internet immer mehr Aufmerksamkeit. Mittlerweile existieren sich bewegende Bilder, Handys, die sich von selber auseinanderklappen und vieles anderes im Internet, um den Kunden anzusprechen.

Weitere Werbemittel sind: Schauwerbung, Werbeveranstaltungen, Werbedrucke, Produktmuster, Direktwerbung u.ä.

Der Aufmerksamkeitsanteil

Der Aufmerksamkeitsanteil ist der Status, den eine Marke erzielen kann, wenn sie mit den tieferen erfahrungsbezogenen Kategorien der Gegenstände zusammenwirkt.

Klassische Werbung sucht, einen hohen Anteil an Aufmerksamkeit (mind share) für die beworbene Sache in ihrer spezifischen Kategorie herzustellen. Es ist eine regelrechte Gefahr des "mind share", dass der Produktname so weit allgemein akzeptiert wird, dass er zur Gattungsbezeichnung wird und den Schutz als eingetragenes Warenzeichen verliert. Beispiele wären "Tesafilm", die Filtertüte von Melitta, "Walkman" oder die "Spalt-Tablette", auch Leukoplast; ebenso Jeep, UHU und Fön. Tempo beispielsweise kann sich selbst als eigenes Taschentuch hervorheben. Jedoch, weil es einen Mind share bei den Verbrauchern erreicht hat, wird es häufig als eine synonyme Bezeichnung für jedes mögliche Taschentuch verwendet, selbst wenn es sich um eine ganz andere Marke handelt. Besonders gut war das Dilemma in Deutschland zu verfolgen, am Beispiel der vergeblichen Ferrero - Kampagne: "Nur wo Nutella drauf steht, ist auch Nutella drin".

Der Versuch, wirksame optische oder akustische Werbung unter der Aufmerksamkeitsschwelle anzubieten ("unterschwellige Werbung", "subliminal advertising") gilt nach wahrnehmungspsychologischer Untersuchung als Scharlatanerie von Werbebüros. Mögliche Ausnahmen eröffnet die olfaktorische Wahrnehmung, das heißt Werbung über den Geruchssinn.

Auch unbezahlte Werbung - ob unbeabsichtigt oder als "Schleichwerbung" - kann eine starke Wirkung zu minimalen Kosten haben. So sind persönliche Empfehlungen (mouth-to-mouth advertising), die Verbundenheit der Fans für gewisse Marken (bei Autofahrern lange Zeit für die 'Ente', den 2CV) oder das allgemein positive Image mancher Marken beispielsweise bei Kindern geeignet, dauerhaft die Aufmerksamkeit auf dazugehörige Angebote zu lenken - was sich allerdings erst nach einiger Zeit einstellen kann und dann der "Markenpflege" bedarf.

Nicht als solche deklarierte und dann oft unerkannnte Werbung (sog. Schleichwerbung) beispielsweise durch Product Placement scheint gegenwärtig erheblich an Bedeutung zu gewinnen.Nach den geltenden Richtlinien ist Product Placement im öffentlich-rechtlichen Fernsehen verboten - was wenige davon abhält.

Techniken der Werbung

thumb|300px|geschickte Werbeplatzierung Bahnhof Berlin- Alexanderplatz 2004 Die Werbung verwendet Techniken, um das Publikum nachhaltig zu überzeugen, ein Produkt zu kaufen.

Werbeträger, Werbemittel

Als Werbeträger werden die Medien bezeichnet, mit Hilfe derer die Werbemittel (Faben, Schrift, Bilder oder auch Geruch) eine Werbebotschaft (z.B. einen Slogan) verbreiten. Ihre Güte wird mit Hilfe des sog. Tausender-Kontakt-Preis (TKP), dem Preis für je 1.000 erreichte potentielle Interessenten gemessen.

Ein weiteres Werbeinstrument ist seit 2003 angewandte Couponing, das ähnlich wie die früheren Rabattmarken funktioniert. Die Erhöhung der Kundenbindung aus Sicht der Unternehmen und das Verlangen der Kunden nach Rabatten in Zeiten der subjektiven Rezession hat zu hoher Akzeptanz und Verbreitung solche Programme in jüngster Zeit geführt. Bekanntestes Beispiel ist die Konzern-Kooperation "Payback", die bei Datenschützern sehr umstritten ist.

Werbemusik

Werbemusik soll helfen zwischen gleichen Produkten zu unterscheiden, z.B. zwischen zwei Waschmitteln, indem für verschiedene Gerüche durch entsprechende Musik verstärkt, geworben wird. Sie soll das Image einer Marke mit einen Gefühl verbinden und so die Erinnerung an das beworbene Produkt verbessern/verstärken. Außerdem soll sie die Werbung angenehmer machen.

Musik in Werbung dient also der Produktdifferenzierung und der Verstärkung der Erinnerung und Eindrücke. Diese beiden Kriterien können durch folgende Funktionen erfüllt bzw. durch Aussagen der Musik erreicht werden:

Rechtliche Situation in Deutschland

Unvollständig, bitte überarbeiten!

Werbung im Rundfunk und in Telediensten wird in Deutschland hauptsächlich durch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), den Rundfunkstaatsvertrag, das Teledienstgesetz und geregelt.

Wettbewerbsrecht

Siehe dazu eigenständigen Artikel UWG.

Teledienstgesetz

Siehe dazu eigenständigen Artikel TDG.

Jugendschutz

Im Bezug auf den Jugendschutz wird die Werbung durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschränkt. Unter Übernahme der Regelung in der EG-Fernsehrichtlinie gilt für alle Angebote von Telemedien und den gesamten Rundfunk, dass Werbung "Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen" darf, darüber hinaus darf sie nicht:

  1. direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen,
  2. Kinder und Jugendliche unmittelbar auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu bewegen,
  3. das besondere Vertrauen ausnutzen, das Kinder oder Jugendliche zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben, oder
  4. Kinder oder Minderjährige ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.

Werbung für alkoholische Getränke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen. Entsprechendes gilt für die Werbung für Tabak in Telemedien.

Sonstige Programminhalte, die Kinder oder Jugendliche ansprechen, müssen von Werbung getrennt sein. Im Umfeld eines ansonsten für Kinder oder Jugendliche ausgerichten Programms darf keine Werbung verbreitet werden, "... deren Inhalt geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen". Werbung, die sich auch an Kinder oder Jugendliche richtet oder bei der Kinder oder Jugendliche als Darsteller eingesetzt werden, "... nicht den Interessen von Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren Unerfahrenheit ausnutzen" darf.

Siehe auch

Weblinks

See also: Werbung, 1841, 1960er, 2003, 2CV, AIDA (Marketing), Absatz, Agitation, Anzeige, Aufmerksamkeit