Winkelehe
Die Winkelehe war eine im Mittelalter übliche Eheform. Sie wurde heimlich, ohne Segen der Kirche, geschlossen. Sie war eine gültige Ehe, die besonders im 14. und 15. Jahrhundert sehr modern war.
Die Eheschließung ging sehr einfach und ohne Feierlichkeiten von statten: In einem Winkel des Hauses wurde die zukünfige Ehefrau vom Bräutigam gefragt, ob sie ihn zum Ehemann haben wolle. Bei einer positiven Antwort wurde die Ehe gültig. Ebenso einfach konnte sie auch wieder geschieden werden.
Die Winkelehe wurde von der Kirche und den Stadträten bekämpft und mit hohen Strafen belegt, so wurde wohl 1327 ein Nürnberger Badersohn namens Konrad zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er heimlich eine Winkelehe eingegangen war. 1410 wurde aus selbigen Grund ein anderer Bürger für fünf Jahre aus der Stadt verbannt.
Doch erst dem Konzil von Trient (1545–1563) wurde die kirchliche Ehe als einzig gültige Eheform gesetzlich vorgeschrieben und der priesterliche Segen vorgeschrieben.
Der Franziskanermönch Berthold von Regensburg († 1272) sagte folgendes über die Winkelehe: "Man soll auch in den Winkeln keine Ehe haben oder machen. Darum, ihr Frauen, durch den allmächtigen Gott, so hütet euch vor der Winkelehe. Wer euch vor den Leuten die Ehe nicht geloben will, dessen Gelübde sollt ihr in dem Winkel nimmer annehmen... denn er will euch betrügen." (aus: Georg Denzler, S. 110)
