Saisonschlussverkauf

Bis 2004 durfte der Einzelhandel zum Saisonwechsel in zwei jährlichen Sonderveranstaltungen Rabattaktionen durchführen, um die Lager räumen und die Regale mit aktueller Mode neu füllen zu können.

Der Winterschlussverkauf (abgekürzt WSV) fand jährlich in der letzten Januarwoche und ersten Februarwoche statt, der Sommerschlussverkauf (SSV) in der letzten Juliwoche und der ersten Augustwoche.

Die Saisonschlussverkäufe hatten eine Dauer von je zwölf Werktagen und waren beschränkt auf saisonabhängige Waren wie Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren, Möbelbezugsstoffe und Teppiche, umfassten aber auch Matratzen und bestimmte Sportartikel.

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7. Juni 1909 wurden Saisonschlussverkäufe erstmals reglementiert, 1950 führte das Bundeswirtschaftsministerium die "Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe" ein; seit Inkrafttreten der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 1. Juli 2004 können Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden und sind auch nicht mehr auf Saisonwaren beschränkt.

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