Wirtschaftliche Integration
Mit Wirtschaftlicher Integration werden Schritte verstanden, mit denen um zwei oder mehreren Teileinheiten (z.B. Länder) zu einer größeren Einheit (Integrationsraum) zusammengeführt werden (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand).
Wirtschaftsintegration bildet somit einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs. Sie ist eine internationale Ordnungspolitik bestehend aus Regeln und Institutionen, denen sich die Staaten unterwerfen und somit teilweise ihre bisherige Souveränität einschränken.
Diese Ordnung kann nach dem Freihandelsprinzip oder zentralverwalterisch (wie im ehemaligen Ostblock) organisiert sein.
Wirtschaftsintegration kann global oder regional (bezogen auf eine benachbarte Staatengruppe) ausgerichtet sein.
Ziele
1. Wirtschaftliche Ziele: Förderung des Wirtschaftswachstums basierend auf internationale Arbeitsteilung. Im Vordergrund steht die Theorie der komparativen Kosten nach David Ricardo, wobei sich die Staaten auf die Produktion der Produkte konzentrieren wobei sie den größten Kostenvorteil haben. Im Gegenzug tauschen sie diese Produkte gegen Güter, bei denen sie vergleichsweise die größten Nachteile haben.
2. Nicht-wirtschaftliche Ziele:
Im Mittelpunkt steht die Sicherung des internationalen Friedens.
Grundsätzlich kann man zwischen der funktionellen und institutionellen Methode der Wirtschaftsintegration unterscheiden.
Integrationsprozesse laufen typischer Weise in mehreren Stufen ab:
- In einer Präferenzzone werden die Zölle für bestimmte Güter abgebaut. Dies kann auch einseitg geschehen. Ein Beispiel bilden die Präferenzölle der EU für Asiatisch-Karibisch-Pazifische Staatengruppe (ehem. Kolonialstaaten von EU-Staaten)
- In einer Freihandelszone werden im Innenverhältnis die Zölle der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch wird der eigene Zoll gegenüber Drittländern beibehalten. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungserzeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind.
- In einer Zollunion wird zusätzlich ein gemeinsamer Außenzoll eingeführt. Ursprungszeugnisse entfallen.
- In einem Gemeinsamen Markt werden zusätzlich zur Zollunion nicht-tarifäre Handelshemmnisse (z.B. Normen, Gesetze) abgebaut, so dass auf der Outputseite ein gemeinsamer Gütermarkt entsteht. Auf der Inputseite des gemeinsamen Marktes werden die Hemmnisse bei Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital beseitigt.
- In einer Wirtschaftsunion wird darüber hinaus zum einen die sektorale Wirtschaftspolitik (z.B. Kohle und Stahl), zum anderen die gesamtwirtschaftliche Wirtschaftspoltik (z.B. gem. Beschäftigungspolitik) harmonisiert.
- In einer Wirtschafts- und Währungsunion kommt eine gemeinsame Währung hinzu.
- In einer Politischen Union besteht zudem eine gemeinsame Verfassung, die eine Vergemeintschaftlichung der wichtigsten politischen Felder, insbesondere Aussenpolitik, Verteidigungspolitik, Währungs- und Aussenhandelspolitikbeinhaltet.
