Wirtschaftliche Integration

Mit Wirtschaftlicher Integration werden Schritte verstanden, mit denen um zwei oder mehreren Teileinheiten (z.B. Länder) zu einer größeren Einheit (Integrationsraum) zusammengeführt werden (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand).


Wirtschaftsintegration bildet somit einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs. Sie ist eine internationale Ordnungspolitik bestehend aus Regeln und Institutionen, denen sich die Staaten unterwerfen und somit teilweise ihre bisherige Souveränität einschränken. Diese Ordnung kann nach dem Freihandelsprinzip oder zentralverwalterisch (wie im ehemaligen Ostblock) organisiert sein.

Wirtschaftsintegration kann global oder regional (bezogen auf eine benachbarte Staatengruppe) ausgerichtet sein.

Ziele

1. Wirtschaftliche Ziele: Förderung des Wirtschaftswachstums basierend auf internationale Arbeitsteilung. Im Vordergrund steht die Theorie der komparativen Kosten nach David Ricardo, wobei sich die Staaten auf die Produktion der Produkte konzentrieren wobei sie den größten Kostenvorteil haben. Im Gegenzug tauschen sie diese Produkte gegen Güter, bei denen sie vergleichsweise die größten Nachteile haben.


2. Nicht-wirtschaftliche Ziele: Im Mittelpunkt steht die Sicherung des internationalen Friedens.



Grundsätzlich kann man zwischen der funktionellen und institutionellen Methode der Wirtschaftsintegration unterscheiden.


Integrationsprozesse laufen typischer Weise in mehreren Stufen ab:

See also: Wirtschaftliche Integration, Freihandelszone, Funktionelle Integration, Geldpolitik, Institutionelle Integration, Verteidigungspolitik, Währungsunion, Zollunion, Aussenpolitik, Aussenhandelspolitik