Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer ist ein Beruf. Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist die Kontrolle der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und das Erstellen eines den Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses.

In Deutschland

In Deutschland zählt der Beruf des Wirtschaftsprüfers zu den freien Berufen.

Ihm allein ist es nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vorbehalten, "die betriebswirtschaftliche Prüfung, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen" (Vorbehaltsaufgabe). Nach § 2 Abs. 2 WPO ist ihm außerdem die Steuerberatung gestattet. Darüber hinaus gehende Rechtsberatung ist ihm hingegen verwehrt, soweit sie nicht bloße Abrundung der zulässigen Beratung ist. Weiter kann er auch sonst in wirtschaftlichen Fragestellungen Hilfe leisten.


Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist ein entsprechendes Examen notwendig.

Zur Zulassung zu diesen Examen werden folgende Anforderungen gestellt:

Siehe auch

Institut der Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, American Institute of Certified Public Accountants, Certified Public Accountant, Sarbanes-Oxley Act, Bestätigungsvermerk

Weblinks

See also: Wirtschaftsprüfer, Beruf, Bestätigungsvermerk, Buchführung, Certified Public Accountant, Freier Beruf, Institut der Wirtschaftsprüfer, Jahresabschluss, Rechtsberatung, Sarbanes-Oxley Act