Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die staatliche Einheiten zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten oder diese Einheiten zur Einwirkung, Überwachung usw. der Wirtschaft organisieren.

Teilweise wird der Begriff aber auch in Abgrenzung zum Wirtschaftsverfassungsrecht gebraucht. Danach umfasst das Wirtschaftsverwaltungsrecht nur die einfach gesetzlichen Rechtsnormen des öffentlichen Wirtschaftsrecht, während das Wirtschaftsverfassungsrecht die verfassungsmäßigen Aussagen zum Wirtschaftsleben enthält. Der Begriff "Öffentliches Wirtschaftsrecht" wird daher dann als der Oberbegriff verstanden. Diese Terminologie, die der Bedeutung des Verfassungsrechts und auch des Europarechts für das Wirtschaftsrecht sicherlich gerechter wird, hat sich jedoch noch nicht voll durchsetzen können.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht im weiteren Sinne umfasst demnach folgende Aspekte:


Siehe auch: Wirtschaftsrecht

Literatur

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See also: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesbank, Energiewirtschaft, Ernst Rudolf Huber, Europäische Zentralbank, Gewerberecht, Industrie- und Handelskammer, Kommunalunternehmen, Subvention