Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die staatliche Einheiten zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten oder diese Einheiten zur Einwirkung, Überwachung usw. der Wirtschaft organisieren.
Teilweise wird der Begriff aber auch in Abgrenzung zum Wirtschaftsverfassungsrecht gebraucht. Danach umfasst das Wirtschaftsverwaltungsrecht nur die einfach gesetzlichen Rechtsnormen des öffentlichen Wirtschaftsrecht, während das Wirtschaftsverfassungsrecht die verfassungsmäßigen Aussagen zum Wirtschaftsleben enthält. Der Begriff "Öffentliches Wirtschaftsrecht" wird daher dann als der Oberbegriff verstanden. Diese Terminologie, die der Bedeutung des Verfassungsrechts und auch des Europarechts für das Wirtschaftsrecht sicherlich gerechter wird, hat sich jedoch noch nicht voll durchsetzen können.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht im weiteren Sinne umfasst demnach folgende Aspekte:
- Verfassungsgrundlagen des Wirtschaftslebens
- Rechtsstellung und Aufgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank
- Organisation der Wirtschaftsverwaltung, insbesondere die staatliche Wirtschaftsverwaltung, die Selbstverwaltung (z.B. Industrie- und Handelskammern , und die Verbände
- Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsaufsicht
- Subventionsrecht
- Gewerberecht
- Immissionsschutzrecht (siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Energiewirtschaftsrecht
- Das Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht (siehe Kommunalunternehmen)
- Vergaberecht
Siehe auch: Wirtschaftsrecht
Literatur
- Ernst Rudolf Huber,: Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. neubearb. Auflage, Mohr, Tübingen, Band 1 1953; Band 2 1954
- Reiner Schmidt: Öffentliches Wirtschaftsrecht, Allgemeiner Teil, Springer, Berlin 1990, ISBN 3-540-51758-8; Besonderer Teil 1 Springer, Berlin 1995; Besonderer Teil 2, Springer, Berlin 1996
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