Wohnsitz
Der Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person wohnhaft ist. Lebt die entsprechende Person nur an einem Ort, ist der Wohnsitz automatisch auch der Hauptwohnsitz.
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Allgemein
Die einschlägigen Regelungen zum Wohnsitz finden sich im BGB (§ 7 ff.) und im Melderechtsrahmengesetz sowie in den dazugehörigen Gesetzen der Bundesländer.
In Deutschland besteht Meldepflicht. Deutsche, die sich im Ausland niederlassen, müssen sich jedoch nicht bei der Deutschen Botschaft melden; dies ist jedoch möglich.
Hauptwohnsitz (HWS)
Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich auch sein Hauptwohnsitz. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Wohnsitze zu nehmen (siehe Nebenwohnsitz). Der Hauptwohnsitz eines Menschen mit mehreren Wohnsitzen liegt dann in der Regel an dem Ort, an dem die Person sich überwiegend aufhält.
Nebenwohnsitz (NWS)
Der Nebenwohnsitz ist ein zusätzlicher Wohnsitz. Eine Person kann somit einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze haben.
