Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen
Die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter nahm ihre Arbeit am 24. November 1961 auf. Sie hatte die die Aufgabe, Hinweisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (z.B. an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus politischen Gründen, Mißhandlungen im Strafvollzug und Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen.
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DDR Position
In offiziellen DDR Stellungnahmen wurde diese Stelle als Institution des Revanchismus und deren Tätigkeit als grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR bezeichnet.
Finanzierung
Zunächst erfolgte eine gemeinschafliche Finanzierung durch alle Bundesländer. In den letzten Jahren vor der Wiedervereinigung kamen Zweifel an den Sinn und der Zeitgemäßheit der zentralen Erfassungsstelle auf. Einige SPD regierte Bundesländer drohten damit, ihren Anteil an der Finanzierung zu streichen. Repräsentanten der Union werteten dieses Vorgehen als fehlende menschliche Solidarität mit den Bewohnern der DDR. Dieses führte zu heftigen und kontrovers geführten Diskussionen der Deutschen Frage.
Verwendung der gesammelten Informationen
Bei Bewerbern aus Ostdeutschland für den öffentlichen Dienst erteilt die Zentralstelle Auskunft über die personenbezogenen Daten zur Feststellung einer evtl. Straftat im Gebiet der ehemaligen DDR, die Art der Straftat und die Dauer einer Verurteilung.
