Zeppelin (Begriffsklärung)
Der Begriff Zeppelin steht für verschiedene Dinge:
- als der Name von Ferdinand Graf von Zeppelin (Erfinder und Namensgeber der entsprechenden Luftschiffe)
- der Konzern rund um die Zeppelin GmbH (u.a. Baumaschinen-Produzent)
- als Oberbegriff für alle Luftschiffe, die von Graf Zeppelin und seinen Nachfolgern gebaut wurden; siehe Zeppelin
- als Synonym für Starrluftschiff (manchmal sogar sehr nachlässig für Luftschiff)
- als Synonym für Luftschiffe der Baureihe Zeppelin NT
- als Name des Luftschiffs LZ 127 "Graf Zeppelin"
- als Name des Luftschiffs LZ 130 "Graf Zeppelin II" (wenig bekanntes Schwesterschiff von LZ 129 "Hindenburg")
- als Name des nie fertiggestellten einzigen deutschen Flugzeugträgers (in der Zeit des Zweiten Weltkriegs)
- als Name der Rockband Led Zeppelin
- als Schienenzeppelin
| left|45px|Begriffsklärung | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.
Die Einträge sollen sich auf eine stichwortartige Definition beschränken und pro Bedeutung sollte nur ein Artikel mit einem eindeutigen Namen verlinkt sein. Falls du von einem anderen Wikipedia-Artikel hierher gelangt bist, gehe bitte dorthin zurück und ändere den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste. |
