Zeugnis

Als Zeugnis bezeichnet man:

  1. (veraltet) im Rechtswesen die Zeugenaussage ("Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen nächsten", Zehn Gebote),
  2. ein schriftliches Dokument, das eine Leistungsbewertung beurkundet,
  3. den anschaulichen Beweis eines Sachverhalts (Die Ruinen sind Zeugnis einer hohen Kultur.)
  4. in der Religion (emphatisch) einen persönlichen Bekehrungsbericht (Zeugnis ablegen)
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