Zinsabschlag (Deutschland)
- Der Zinsabschlag ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer; er wird als Kapitalertragsteuer von bestimmten Zinsen an der Quelle (Quellensteuer) einbehalten (soweit nicht ein Freistellungsauftrag vorliegt) und an das Finanzamt abgeführt.
- Die Bezeichnung "Zinsabschlagsteuer", die sich bei Nichtfachleuten eingebürgert hat, wird im Einkommensteuergesetz nicht verwendet - sie ist auch nicht korrekt, denn der Zinsabschlag ist ja bereits eine Steuer, von der nicht nocheinmal Steuer abgezogen wird. Richtiger wäre die Bezeichnung "Zinssteuer".
Siehe auch
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