Zivilist

Ein Zivilist ist jemand, der während eines Krieges keiner Armee oder sonstiger Kampforganisation angehört. Er trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine Uniform.

Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da laut Kriegsvölkerrecht besondere Regeln zum Schutz von Zivilisten gelten (siehe Genfer Abkommen).

Um diese scharfe Trennung zwischen Zivilisten und Kombattanten zu ziehen, ist es Zivilisten verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tut ein Zivilist dies trotzdem, so wird er als Partisan bezeichnet und kann als Kriegsverbrecher verurteilt werden.

In Friedenszeiten spricht man von der Zivilbevölkerung als der "bürgerlichen Bevölkerung", die keine im besprochenen Zusammenhang relevante Fachausbildung hat. "Zivil" bedeutet hierbei soviel wie "fachfremd". So spricht man beispielsweise auch vom "Geistlichen mit Zivilberuf" für einen nebenamtlichen Geistlichen.

Aber auch in Zusammenhang mit uniformierten Einheiten spricht man ugs. von den nicht uniformierten von Zivilisten, beispielsweise bei einsätzen der Feuerwehr.

See also: Zivilist, Armee, Feuerwehr, Frieden, Geistlicher, Genfer Abkommen, Kombattant, Krieg, Kriegsrecht, Kriegsverbrechen