Zoll (Abgabe)
Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Der Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik. Frühere Formen sind: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.
Durch den Zollabbau ist der Einnahmezweck (Fiskalzoll) immer mehr in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls als Ausgleich von Preisunterschieden (Wirtschaftszoll) oder zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Auf Friedrich List zurück geht der Gedanke des Erziehungszolls, dem zu Folge neue Industrien eines Landes durch einen Zoll geschützt werden sollen, wobei der Zoll in dem Maße abgebaut werden soll, wie die Industrien an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.
Im Zuge der Globalisierung verlieren Zölle generell an Bedeutung. Als Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.
Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer.
Man kann weiterhin zwischen Einfuhr-, Durchfuhr- (oder Transit-) und Ausfuhrzöllen unterscheiden. Die Einfuhrzölle sind dabei von der größten Bedeutung. Einige Entwicklungsländer generieren allerdings mit Ausfuhrzöllen einen großen Teil Ihrer Staatseinnahmen. Weiterhin gibt es die Unterscheidung nach der Bemessungsgrundlage. Spezifische Zölle werden pro Einheit eines Gutes erhoben, Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes.
Zölle werden gerade im Zuge der komparativen Kostenvorteile heute sehr kritisch gesehen. So ist man bemüht, sie nach und nach weltweit abzubauen.
| Inhaltsverzeichnis |
Erziehungszoll
Diese Zölle werden erhoben um inländische Produzenten vor ausländischen Konkurrenten zu schützen. Ist dieser nur temporär angelegt, spricht man von einem Erziehungszoll. Der Begriff des Erziehungszolls geht auf Friedrich List zurück, der sich mit Ideen Alexander Hamiltons befasste.
Der Erziehungszoll soll inländischen Unternehmungen die Möglichkeit geben ihre Produktion an Weltmarktstandards anzupassen. Die Idee des Erziehungszolls sind weitgehend anerkannt, allerdings ergeben sich in der praktischen Anwendung erhebliche Probleme. So kann nicht vorhergesagt werden, ob eine Industrie einen Schutzzoll benötigt und nach einer „Schonzeit“ wirklich auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sein wird. Auch haben Unternehmer in den meisten Ländern Einfluss auf die Politik und werden so stets bemüht sein einen solchen Zoll für ihre Produkte zu erhalten. Weiterhin besteht die Gefahr, dass er nach einer gewissen Zeit nicht abgebaut wird, da die Unternehmen den Schutz des Zolles für den Binnenmarkt in Anspruch nehmen wollen. Ein solcher Zoll kann volkswirtschaftlich auch nur als wohlfahrtssteigernd angesehen werden, wenn der Wohlfahrtsverlust durch die Einführung des Zolls bei Wegfall des Zolls durch andere Nachteile überkompensiert würde.
Europäische Union (EU)
Für die Weiterverarbeitung, Veredelung und beim Import von Waren mit anschließendem Export außerhalb der EU dienen die Freihäfen in Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Bremen und Hamburg (1888), Cuxhaven und Kiel. Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch in den Binnenhäfen Deggendorf und Duisburg (1990) eingerichtet. Einfuhrzoll fällt erst bei Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Gemeinschaft an. Für die Lagerung von Waren können außerdem Zolllager dienen, hier ist die Entrichtung der Zölle für die Dauer der Lagerzeit ausgesetzt. In Österreich wurden als Binnenland Freilager und Freizonen (früher Zollfreilager) errichtet. Diese sind meist im Rahmen von Donauhäfen, wie Linz, Krems oder Wien, Flughäfen, aber auch bei Warenlagern von Speditionen und anderen einschlägigen Firmen situiert.
Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung. In allen EU-Staaten stehen die Einnahmen der EU zu, die auch die Gesetzgebungshoheit in Zollsachen hat, während in der Schweiz sowohl die Gesetzgebungshoheit als auch die Verwaltung direkt dem Staat selbst obliegt. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedsstaaten – in Deutschland die Bundeszollverwaltung, in Österreich das Finanzministerium. Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedsstaaten finanziert.
Geschichte
thumb|Zollkreuzer Glückstadt vor dem deutschen Zollmuseum in Hamburg
Zölle existieren schon sehr lange, im Mittelalter wurden sie sehr oft in Form von Geleitzöllen erhoben, wobei der Kaiser immer mehr Hoheitsrechte an Territorialherren (und damit die einzelnen Städte) verlor. Im Zeitalter des Merkantilismus wurden Zölle gezielt als wirtschaftspolitische Maßnahme zum Schutz der Zahlungsbilanz und der inländischen Produzenten eingesetzt. Prohibitivzölle sollten überhaupt die Einfuhr ausländischer Produkte unterbinden, Erziehungszölle den Aufbau der eigenen Industrie fördern und Schutzzölle diese vor den (billiger produzierenden) ausländischen Konkurrenten schützen.
Seit 1947 wurden die Zölle weltweit im Rahmen des GATT deutlich abgebaut. Man unterscheidet zwischen Einfuhr- und Ausfuhrzöllen. Von Bedeutung sind in der EU heute nur noch Einfuhrzölle aus Nicht-EU-Ländern.
Siehe auch: Zoll (Begriffsklärung), Deutsches Zollmuseum, Zollunion, Veredelungsverkehr
Bewertung
Die Erhebung von Zöllen wird von Fachleuten überwiegend als kontraproduktiv empfunden. In einer Befragung von Wirtschaftswissenschaftlern, die in Unternehmungen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten 93 % der Befragten der These zu, dass Zölle und Importquoten den allgemeinen ökonomischen Wohlstand reduzieren. (Quelle: Richard M. Alston, J. R. Kearl, and Michael B. Vaughn, Is There Consensus among Economists in the 1990s? American Economic Review, May 1992, 203-209)
Weblinks
- http://www.zoll.de
- Deutsches Zollmuseum, Hamburg
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen von Einfuhrzöllen
Kategorie: Außenwirtschaft
Kategorie:Zoll
Kategorie: Steuerrecht
