Zonenrandgebiet
Das Zonenrandgebiet war ein etwa 50 Kilometer breites Gebiet am östlichen Rand der Bundesrepublik Deutschland entlang der der Innerdeutschen Grenze bzw. Demarkationslinie, der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste und der Staatsgrenze zur früheren Tschechoslowakei.
Durch die Abriegelung der Grenze seitens des Ostblocks wurden gewachsene Verkehrs- und Wirtschaftsbeziehungen innerhalb zusammenhängender Regionen unterbrochen, die dadurch in eine künstliche Randlage gerieten. Auch in den Gebieten auf westlicher Seite konnte so die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit derjenigen im übrigen Bundesgebiet Schritt halten.
Durch Wirtschaftsförderung, z.B. durch Steuererleichterungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten oder Bezuschussungen, wurde versucht, diesem Nachteil entgegenzutreten. Die Zonenrandförderung wurde 1965 zu einem Grundsatz der Raumordnungspolitik erhoben. Sie kann als ein Vorläufer des Aufbau Ost in den westlichen Bundesländern angesehen werden.
Siehe auch: Deutsche Teilung
