Zugewinnausgleich
Der Begriff Zugewinnausgleich stammt aus dem ehelichen Güterrecht.
Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wird dieser Güterstand aufgehoben (durch Scheidung, vertragliche Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung oder Tod eines Ehepartners), so kann, wenn einer der Eheleute es beantragt, der Unterschied der jeweiligen Vermögenszuwächse auszugleichen sein.
Eine Besonderheit liegt vor, wenn der Güterstand durch Tod aufgehoben wird. Hier findet ein pauschaler Zugewinnausgleich dadurch statt, dass die Erbquote des überlebenden Ehegatten pauschal erhöht wird.
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