Selbstbeteiligung


Beurteilung: 50px|Deutschlandlastig Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf dabei, den Artikel zu verallgemeinern.

Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt oder Zuzahlung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird gesetzlich oder vertraglich als absoluter Anteil oder prozentual vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden. Selbstbeteiligungen können entweder mit einem festen Betrag vereinbart werden (Festbetrag, Sockelbetrag; z.B. 150 Euro) oder prozentual (10% des Schadens). Es gibt auch Kombinationen (10%, maximal 2000 Euro, mindestens 250 Euro).

Der Begriff Zuzahlung bezieht sich meist auf Krankenversicherung, Selbstbeteiligung auf KFZ-Versicherungen.

Im Bereich der Krankenversicherung gibt es folgende Regelungen:

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Selbstbehalte oder Zuzahlungen, die der Kostendämpfung dienen sollen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip herrscht, der Versicherte also grundsätzlich nicht in Vorlage treten muss, sind die Selbstbehalte so ausgestaltet, dass der Versicherte einen Teilbetrag an den Leistungserbringer (Arzt, Apotheker, Krankenhaus usw.) zahlen muss. Darunter fallen gegenwärtig (2004) z.B. die Rezept- und die Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Verbandmitteln, Hilfsmitteln, Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation, Fahrtkosten, Haushaltshilfen und Soziotherapie.

Soziale Auswirkungen

Eine sozial nicht vertretbare Belastung der Versicherten soll durch die so genannten Überlastungsgrenzen (2% des Bruttoeinkommens, bei chronischen Erkrankungen 1%) vermieden werden.

Ein massiver Selbstbehalt hat den größten Einfluss bei sozial schwachen Gruppen, und hier besonders beim ersten Arztbesuch. Dies ist problematisch, wenn ein Erstbesuch beim Arzt sinnvoll wäre: mit diesen Erfahrungen haben die Niederlande die bereits 1995 eingeführte Kostenbeteiligung im Jahr 2000 gestrichen. Auch scheint sich hier das Solidaritätsprinzip des Versicherungsprinzip umzukehren: bezahlen müssen nun die Kranken selbst, und die sozial Schwachen werden trotz sozialer Abfederung relativ am stärksten beteiligt. Das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen sieht Selbstbehalte wie folgt: "Selbstbeteiligungen treffen primär schwächere Gruppen wie chronisch Kranke und Personen mit niedrigem Einkommen und kommen somit auch in Konflikt mit den sozialen Zielen der Solidargemeinschaft."

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung, in der grundsätzlich das Erstattungsprinzip gilt, erhält der Versicherte vom Versicherer in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts keine Erstattungsleistungen. Dadurch beeinflussen die Selbstbehalte auch den vom Versicherten zu zahlenden Beitrag (die Versicherungsprämie).

Die Versicherung erreicht durch den Selbstbehalt, dass die Versicherten kleinere Rechnungen nicht mit ihm abrechnen, was unter anderem auch Verwaltungskosten beim Versicherer spart.

Siehe auch

Gesundheitsreform

Weblinks

See also: Selbstbeteiligung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsreform, Krankenversicherung, Praxisgebühr, Private Krankenversicherung, Rezeptgebühr, Solidarität, Versicherung