Zwangsheirat

Von Zwangsehe oder Zwangsheirat wird gesprochen, wenn bei einer Heirat die Braut oder der Bräutigam (oder beide) durch die Anwendung von Gewalt zur Eheschließung gezwungen wird. Die Praxis der Zwangsehe verstößt gegen Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Aus der Sicht einer betroffenen Frau bedeutet die Zwangsverheiratung die ständige Furcht vor Vergewaltigung.

Vor allem Mädchen sind von Zwangsheirat betroffen. Wenn sie sich weigern, eine für sie arrangierte Heirat einzugehen, sind sie Beschimpfungen und Drohungen oder auch Prügeln und Ehrenmorden ausgesetzt. Auch in Deutschland und der Schweiz werden Jahr für Jahr zahlreiche Mädchen deswegen eingesperrt, massiv misshandelt und sogar ermordet.

Inhaltsverzeichnis

Ursachen

Der häufigste Grund für Zwangsheiraten in europäischen Ländern ist die Aufenthaltsbewilligung für den Bräutigam. In den meisten Fällen wird ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebendes Mädchen mit einem entfernten Vetter oder einem Cousin verheiratet, der durch diese Eheschließung dann legal in das entsprechende Land umziehen kann. In manchen Fällen kommt auch noch ein finanzieller Aspekt in Form eines Brautpreises hinzu.

Laut der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die gegen Zwangsheiraten in Deutschland lobbyiert, hat Zwangsheirat nichts mit der Religion zu tun, sondern mit Traditionen und Bräuchen in den Ursprungskulturen. Zwangsheiraten kommen nicht nur in islamischen Familien vor, sondern auch in hinduistischen, buddhistischen, jesidischen und christlichen Familien.

Bekämpfung

Zwangsverheiratung ist bereits heute als Nötigung strafbar. Obwohl das Problem seit langem von Frauenrechtlerinnen angeprangert wird, kamen erst Ende 2004, angestoßen durch Enthüllungen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, Diskussionen auf, Zwangsverheiratung durch einen gesonderten Straftatbestand zu pönalisieren.

Nachdem 70.000 Zwangsehen jährlich im Ausland geschlossen wurden, reagierte Frankreich 2005 mit einer Verschiebung der Altersgrenze für eine Heirat bei Frauen auf 18 Jahre, um Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.

Literatur

Siehe auch

Weblinks

See also: Zwangsheirat, 2004, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Arrangierte Heirat, Aufenthaltsbewilligung, Braut, Brautpreis, Bräutigam, Buddhismus, Christentum