Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie Frankreich, USA, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei und wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet.

Dem Vertrag gingen die Zwei-plus-Vier-Gespräche voraus, in denen die außenpolitischen Aspekte der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wie Grenzfragen, Bündniszugehörigkeit und Truppenstärke besprochen worden waren. Nachdem man sich am Rande einer Außenministerkonferenz in Ottawa am 13. Februar 1990 grundsätzlich auf solche Gespräche geeinigt hatte, fanden diese in vier Runden am 5. Mai in Bonn, am 22. Juni in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris (unter Beteiligung der Republik Polen), sowie am 12. September in Moskau statt.

Unter dem Titel Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland verzichteten die „Vier Mächte“, die Hauptalliierten im Zweiten Weltkrieg, auf ihr Vorbehaltsrecht im Bezug auf Deutschland. Der entstehende deutsche Staat erhielt die volle Souveränität und akzeptierte die Grenzen der DDR und der Bundesrepublik als endgültig, gab somit den Anspruch auf die seit dem Krieg unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, also östlich der Oder-Neiße-Linie auf. Deutschland verzichtete mit dem Vertrag auf den Besitz atomarer, chemischer und biologischer Waffen. Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wurde von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt.

Der Vertrag regelte weiterhin den Abzug der sowjetischen Truppen vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994.

Die Unterzeichner waren die Außenminister Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik, Lothar de Maizière (als Ersatz für den zurück getretenen Markus Meckel) für die DDR, Roland Dumas für Frankreich, Eduard Schewardnadse für die UdSSR, Douglas Hurd für Großbritannien und James Baker für die USA.

Faktisch war die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages Voraussetzung der alliierten Besatzungsmächte zu deren Zustimmung zur deutschen Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde. Der Wortlaut "anstatt eines Friedensvertrages" war allerdings nur eine Sprachregelung, um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.

Siehe auch:

Weblinks

See also: Zwei-plus-Vier-Vertrag, 12. September, 13. Februar, 17. Juli, 1953, 1990, 1994, 22. Juni, 5. Mai, Abschließende Erklärung